Luzerner Kantonsangestellte sollen Mobilitätsgutscheine erhalten
Ziel des Kantons ist es, dass möglichst wenige seiner Angestellten mit dem Auto zur Arbeit fahren. Sie sollen in erster Linie den Bus, den Zug oder das Velo benutzen oder zu Fuss gehen, wie der Regierungsrat in seiner am Dienstag veröffentlichten Botschaft an den Kantonsrat schreibt.
Um einen Anreiz zu schaffen, auf das Auto zu verzichten, will der Kanton den Angestellten ab Herbst 2026 einen Mobilitätsgutschein abgeben. Bezugsberechtigt ist, wer überwiegend auf das Auto verzichtet. Wer einen kantonseigenen Parkplatz nutzt, geht leer aus.
Der Wert des Gutscheines soll sich, je nach Höhe des Pensums, auf 150 Franken oder 300 Franken belaufen. In welcher Form der Gutschein ausbezahlt wird, ist gemäss der Botschaft noch offen.
Vorbildfunktion wahrnehmen
Mit der Einführung der Gutscheine wolle der Kanton seine Ziele der Mobilitätsstrategie weiterverfolgen und seine Vorbildfunktion bei diesem Thema wahrnehmen, erklärte Sämi Deubelbeiss, Leiter Kommunikation des Finanzdepartements, auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
Wie die Angestellten ihren Arbeitsweg zurücklegen, weiss der Kanton nicht. Eine Erhebung, wie welche Mitarbeitende zur Arbeit kommen, sei bislang nicht gemacht worden, erklärte Deubelbeiss.
Bald wird ein grosser Teil der Kantonsangestellten nicht mehr in der Stadt Luzern, sondern im neuen Verwaltungsgebäude am Seetalplatz in Emmenbrücke arbeiten. Einen direkten Zusammenhang mit dem bevorstehenden Umzug habe die Einführung der Mobilitätsgutscheine nicht, hielt Deubelbeiss fest.
Die Mobilitätsgutscheine sollen auf eine unbefristete Zeitdauer eingeführt werden. Aus kreditrechtlichen Gründen beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat deswegen die Kosten für zehn Jahre, also 18,25 Millionen Franken. Das Parlament dürfte die Vorlage im März 2026 beraten.