Luzerner Kantonsrat will Heimatschein abschaffen
Das geltende Gesetz stammt aus dem Jahr 1948. Es sei sowohl vom Aufbau als auch sprachlich veraltet, schrieb der Regierungsrat in der Botschaft an das Parlament. Eine Totalrevision sei vonnöten. Damit werde das Gesetz an den digitalen Wandel angepasst. So tauschten die Behörden bereits heute viele Daten elektronisch untereinander aus, so die Regierung.
Unter anderem soll die Pflicht zur Abgabe eines physischen Heimatscheins wegfallen, wie es in mehreren Kantonen bereits der Fall ist. Die Gemeinden beziehen die Personendaten direkt aus den elektronischen Registern des Bundes. Zudem sollen sie künftig An-, Um- oder Abmeldungen von Amts wegen vornehmen können. Weiter sollen Begriffe vereinheitlicht und Doppelspurigkeiten mit anderen Gesetzen ausgemerzt werden.
Kantonsrat will nicht tiefere Bussen
Mehrere Fraktionssprechende betonten, das jetzige Gesetz sei nicht mehr «zeitgemäss». Mit der Totalrevision werde das Einwohnermeldewesen «bürgernaher», sagte Agnes Keller-Bucher (Mitte). Isabelle Kunz-Schwegler (SVP) hielt fest, die Vorlage reduziere den bürokratischen Aufwand. Das neue Gesetz stärke zudem den Persönlichkeitsschutz, argumentierte Andrea Pfäffli (SP).
Ein Antrag von Andrea Pfäffli (SP), die maximale Busse bei verpassten Meldepflichten bei der Einwohnerkontrolle von 2000 auf 1000 Franken zu senken, scheiterte mit 82 zu 27 Stimmen. Unterstützung gab es einzig von den Grünen. Nadine Koller-Felder (FDP) sprach bei 2000 Franken von einer «angemessenen» Busse.
Nach erster Lesung hiess der Kantonsrat die Vorlage einstimmig gut. Die Schlussabstimmung findet nach der zweiten Beratung statt.
Das neue Gesetz soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten.