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Luzerner Kantonsrat will Sterbehilferegelung auch für Spitäler

Kantonsrat LU

Luzerner Kantonsrat will Sterbehilferegelung auch für Spitäler

30. März 2026, 10:59 Uhr
In der Frage der Sterbehilfe in Spitälern waren die bürgerlichen Fraktionen gespalten. (gestellte Szene)
© KEYSTONE/MARTIN RUETSCHI
Schwerkranke Luzernerinnen und Luzerner sollen für die assistierte Sterbehilfe das Spital nicht mehr verlassen müssen. Der Kantonsrat hat sich am Montag dafür ausgesprochen, dass sowohl in Altersheimen wie in Kliniken die Sterbehilfe gesetzlich geregelt werden soll.

Das Parlament überwies am Montag eine Motion von Sara Muff (SP) mit 81 zu 27 Stimmen. Die Frage, ob - wie vom Regierungsrat beantragt - die Spitäler von der Sterbehilfe ausgenommen werden sollen, war vor allem in bürgerlichen Fraktionen umstritten. In einer ersten Abstimmung sprach sich der Kantonsrat denn auch nur knapp mit 56 zu 53 Stimmen gegen den Antrag der Regierung aus, die Motion nur teilweise zu überweisen.

Muff forderte in ihrer Motion gesetzliche Grundlagen für die externe Suizidbegleitung in allen öffentlichen Gesundheits- und Sozialeinrichtungen. Die Selbstbestimmung über das eigene Leben solle bis ans Lebensende und für alle gelten, unabhängig davon, wo sie sich aufhalten würden, sagte sie.

Heute haben viele Heime eigene Richtlinien zur assistierten Sterbehilfe. Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen oder sozialen Einrichtungen hätten in der Tat nicht überall denselben Zugang dazu wie Menschen, die zu Hause lebten, sagte Gesundheitsdirektorin Michaela Tschuor (Mitte) im Kantonsrat.

Anderer Auftrag

Tschuor sprach sich deshalb dafür aus, den gleichberechtigten Zugang zur externen Suizidbegleitung in Pflege- und Betreuungseinrichtungen gesetzlich zu regeln. Die Spitäler wollte sie davon ausnehmen. Ihr Auftrag liege in Heilung, Pflege und Linderung von Leiden, sagte sie.

Damit war die Motionärin nicht einverstanden. Spitäler seien auch ein Ort, wo Menschen sterben würden, sagte Muff. Deswegen solle die Selbstbestimmung am Lebensende auch dort gelten. Es dürfe nicht sein, dass jemand, der sich am Lebensende befinde, zum Sterben das Spital verlassen müsse.

Regierung zementiert das Problem

Thomas Gfeller (SVP) pflichtete Muff bei. Der von der Regierung aufgezeigte Weg sei kein Kompromiss, sondern zementiere das Problem. Mario Cozzio (GLP) sprach sich ebenfalls für die Überweisung der gesamten Motion aus. Die Freiheit solle aber auf beiden Seiten gelten, sagte er. Die Personen am Lebensende sollen selbst entscheiden können, gleiches gelte aber auch für die Mitarbeiter in den Institutionen.

Für Karin Andrea Stadelmann (Mitte) hat assistierte Sterbehilfe im Spital ebenfalls einen Platz. In der Palliativ Care gehe es nicht mehr um das Heilen, sondern um die Fürsorge, sagte sie.

Auch Lisa Zanolla (SVP) und Hannes Koch (Grüne) erklärten, dass es in Spitälern Situationen gebe, in denen vor Ort die Sterbehilfe möglich sein solle. Priska Fleischlin (SP) sagte, für Menschen, die leiden, sei Sterben eine Erleichterung und schön.

Die Regierungsrätin erklärte, dass das «Sterbenwollen» in Spitälern schon heute möglich sei und etwa auf lebensverlängernde Massnahmen verzichtet werde. Im Spital gehe es, anders als in der Sterbehilfe, aber um das Abhalten von Leid, und nicht um die Lebensverkürzung.

Druck auf Spitalpersonal

Stephan Schärli (Mitte) und Sibylle Boos-Braun (FDP) unterstützten den Kurs der Regierung. Schärli sagte, Spitäler dürften nicht gezwungen werden, etwas anzubieten, das ihrem Grundauftrag widerspreche. Boos befürchtete, dass die assistierte Sterbehilfe auch schwierige Situationen für das Spitalpersonal haben könnte.

Gerda Jung (Mitte) und Jasmin Ursprung (SVP) plädierten dafür, die Motion ganz abzulehnen. Heime sollten beim Thema Sterbehilfe selbst entscheiden können, sagte Ursprung. Eine kantonale Einheitsregelung schaffe keinen Mehrwert.

Quelle: sda
veröffentlicht: 30. März 2026 10:59
aktualisiert: 30. März 2026 10:59