Luzerner Regierung lehnt Online-Teilnahme an Kantonsratssession ab
Das Anliegen stammt aus einem Postulat von Sabine Heselhaus (fraktionslos). Sie forderte die Regierung auf, zu prüfen, wie Kantonsratsmitglieder in Ausnahmefällen online an Sessionen teilnehmen und abstimmen können.
Als Beispiele für solche Ausnahmefälle erwähnte die Adligenswilerin Krankheit, die Zeit nach der Geburt eines Kindes oder kurzfristige Abwesenheiten. So soll verhindert werden, dass die Stimmen der Bevölkerung im Parlament fehlen. Die technische und rechtliche Sicherheit, sie erwähnte der Identitätsnachweis oder die Geheimhaltung, müsse dabei gewährleistet sein.
Die Regierung lehnt den Vorstoss ab, wie sie in ihrer am Dienstag veröffentlichten Antwort schrieb. Die Präsenz im Ratsaal sei für sie zentral für die politische Arbeit. Die Debatten und der persönliche Austausch seien «von wesentlicher Bedeutung» und funktionierten digital nicht auf dieselbe Weise, hiess es.
Die physische Anwesenheit müsse deshalb die Regel bleiben. Eine Online-Teilnahme würde «den Charakter der Ratssitzungen grundlegend verändern», argumentierte die Regierung. Virtuelle Sessionen sollten nur in echten Krisensituationen möglich sein.
In der Zentralschweiz ist eine Online-Teilnahme an Sessionen mit digitaler Abstimmung in keinem Kanton möglich. Anders ist es in Basel-Stadt: Dort können Ratsmitglieder seit Februar 2025 in Ausnahmefällen digital abstimmen. Auch der Baselbieter Landrat hat sich kürzlich für digitale Abstimmungen unter strikten Rahmenbedingungen ausgesprochen.