Luzerner Regierung will Unvereinbarkeitsregeln verschärfen
Die Revision umfasst 18 Gesetze, wie die Regierung am Dienstag mitteilte. Besonders betroffen sind das Organisationsgesetz, das Behördengesetz, das Personalgesetz, das Gemeindegesetz und das Justizgesetz.
Bei der «persönlichen Unvereinbarkeit» werden künftig auch eingetragene Partnerschaften und faktische Lebensgemeinschaften berücksichtigt. Bisher galt dies vor allem für Ehegatten, Verwandte und Verschwägerte. Die neuen Regeln betreffen laut Mitteilung Regierungs- und Justizbehörden. Verwaltungsangestellte müssen Interessenkonflikte melden und offenlegen.
Bei der «funktionellen Unvereinbarkeit» verschärft die Regierung die Vorschriften für Führungspositionen in der Verwaltung und für Nähe zu politischen Behörden. Ein Kantonsratsmandat lässt sich künftig nicht mehr mit solchen Funktionen verbinden. Regierungsrätinnen und Regierungsräte dürfen nach einer Wahl ins Bundesparlament beide Ämter nur noch während einer «kurzen Übergangszeit» gleichzeitig ausüben.
Die Unvereinbarkeitsregeln für Leitungsfunktionen weitet der Regierungsrat aus: Sie gelten nun auch für private Organisationen mit kantonaler Mehrheitsbeteiligung, etwa die Luzerner Kantonalbank, das Luzerner Kantonsspital oder Stiftungen. Mitglieder des Kantonsrates dürfen zudem nicht mehr im Verwaltungsrat des Sozialversicherungszentrums WAS sitzen.