Luzerner Stimmberechtigten soll das Abstimmen erleichtert werden
Der Regierungsrat legt dem Kantonsrat die Botschaft zur Revision des Stimmrechtsgesetzes vor. Die Anpassungen, so die Regierung, dienen der Umsetzung geltender gesetzlicher Vorgaben, der Vereinfachung organisatorischer Abläufe und der Digitalisierung der Wahl- und Abstimmungsverfahren.
Bei Majorzwahlen wie für den Ständerat, den Regierungsrat oder den Gemeinderat soll künftig nur noch ein Wahlzettel mit allen Kandidierenden ausgegeben werden. Das ersetzt das bisherige Listenheft. Wahlzettel zum Ankreuzen kennen laut Botschaft auch die Innerschweizer Kantone Nidwalden, Obwalden und Schwyz.
Dieses Vorgehen erleichtere die Stimmabgabe und ermögliche die digitale Auswertung der Resultate, teilte die Regierung in ihrer am Dienstag veröffentlichten Mitteilung mit.
Weniger umfangreiche Abstimmungsunterlagen
In den vergangenen Jahren habe die Zahl der Listen einen neuen Höchststand erreicht, heisst es in der Botschaft. 2023 gab es 48 Listen bei den Nationalratswahlen, 16 bei den Ständeratswahlen, 61 bei den Kantonsratswahlen und 23 bei den Regierungsratswahlen.
Mit der Revision sollen die Stimmberechtigten zudem künftig nicht mehr automatisch sämtliche Unterlagen zugeschickt erhalten. Entscheidend sei, dass alle «wesentlichen Inhalte für die Meinungsbildung» in den Abstimmungserläuterungen enthalten seien und sämtliche Unterlagen online oder in der Gemeinde einsehbar blieben, so die Regierung.
Die weiteren Änderungen im Stimmrechtsgesetz betreffen Anpassungen an die übergeordnete Rechtsprechung, die bisherige Praxis sowie eine sprachlich gleichberechtigte Formulierung des Gesetzestextes.
Die Revision soll gemäss der Regierung vor den Wahlen 2027 Anfang September 2026 in Kraft treten. Als Nächstes wird sich das Kantonsparlament mit dem Geschäft befassen.