Massnahmen für überlastete St. Galler Gerichte verlangt
Die Rechtspflegekommission hat sich mit der Arbeitslast in den Gerichten beschäftigt. Das Fazit: Das Kantonsgericht leide unter einer anhaltend hohen Geschäftslast. Es habe einen Rekord bei den Neueingängen gegeben, sagte Kommissionspräsident Martin Stöckling (FDP) im Rat.
Seit 2024 gebe es die Verpflichtung, Fälle innerhalb von zwölf Monaten zu erledigen. Diese Frist könne das Kantonsgericht wegen des hohen Pendenzenstands nicht einhalten. Deshalb solle die Regierung die Aufstockung von neun auf elf hauptamtliche Richterinnen und Richter prüfen.
Nicht immer eine schriftliche Begründung
Um die Arbeitslast zu verringern, schlug die Rechtspflegekommission ein Standesbegehren vor. Das Gesetz ermögliche es bisher nur Kreisgerichten, auf schriftliche Begründungen zu Urteilen zu verzichten. Für die Kantonsgerichte sei dies nicht möglich.
Der Bund solle deshalb die Strafprozessordnung so ändern, dass auch kantonale Gerichte auf eine ausführliche schriftliche Begründung verzichten können, wenn die Parteien damit einverstanden sind. In diesen Fällen bräuchte es nur noch eine Zusammenfassung des Urteils.
Es handle sich nicht um einen Befreiungsschlag, aber die Situation würde entschärft, sagte der Kommissionspräsident. Die Regierung unterstützte den Vorstoss. Der Kantonsrat überwies das Standesbegehren ohne Gegenstimmen.
Wohnsitzpflicht lockern
Die Rechtspflegekommission beantragte weiter, die Regierung solle die bisherige Wohnsitzpflicht der Mitglieder der Kreisgerichte anpassen. Diese solle vom «Gerichtskreis auf den Kanton» ausgedehnt werden.
Damit könne der Pool von Interessenten vergrössert werden, hiess es im Rat. Der Auftrag war umstritten. Die bisherige Regelung habe sich bewährt, wurde erklärt. Der Auftrag an die Regierung für eine Änderung des Gerichtsgesetzes wurde dann aber klar mit 81 gegen 34 Stimmen gutgeheissen.