Mehr Geld für Reformprojekte von St. Galler Ortsgemeinden
Die Regierung wolle die Strukturen in den Gemeinden weiter vereinfachen und bereinigen, teilte die Staatskanzlei am Donnerstag mit. Eine Überprüfung habe gezeigt, dass die heutigen Beiträge an die Projektkosten teilweise unzureichend seien.
Bisher galt dafür die maximale Grenze von 15'000 Franken. Solche Reformprojekte würden aber zunehmend komplexer und teurer. Oft sei eine externe Begleitung nötig.
Deshalb wird nun die Förderpauschale von 5 auf 10 Franken pro stimmberechtigte Person der Gemeinde erhöht. Der minimale Unterstützungsbetrag steigt von 2000 auf 5000 Franken, der maximale Unterstützungsbeitrag erhöht sich auf 50'000 Franken. Die neuen Ansätze gelten ab dem 1. Juli.
Die Zahl der Ortsgemeinden und Korporationen sei in den vergangenen Jahren zurückgegangen, heisst es in der Mitteilung. Aus Sicht der Regierung ist es aber weiterhin notwendig, die Strukturen zu vereinfachen. Dies gilt vor allem für Korporationen, die wichtige und immer komplexer werdende Aufgaben wahrnehmen, wie etwa die Elektrizitäts- und Wasserversorgung.