Menschen mit Behinderung sollen im Kanton Luzern abstimmen dürfen
Auch diese Menschen können zur politischen Meinungsbildung fähig sein, hielt der Regierungsrat in seiner Stellungnahme dazu fest. Der Ausschluss von der politischen Teilhabe widerspreche völkerrechtlichen Vorgaben und entspreche «dem heutigen Verständnis von Demokratie und Inklusion» nicht mehr.
Von der Ausweitung des Stimm- und Wahlrechts könnten im Kanton Luzern 211 Personen profitieren, die unter umfassender Beistandschaft stehen. Wie viele Personen durch eine vorsorgeberechtigte Person vertreten werden, wird laut der Stellungnahme nicht erhoben.
Für den Regierungsrat überwiege das Recht auf Ausübung der politischen Rechte die Bedenken in Bezug auf eine allfällige Verfälschung von Wahl- und Abstimmungsergebnissen. Das Risiko von Missbrauch erscheine gering und bestehe bereits heute im Rahmen der brieflichen Stimmabgabe.
Dieser weiteren Personengruppe Stimmcouverts zuzuschicken, führe zu «keinen merklichen Kostenfolgen» für den Kanton. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, der Zuweisung an eine Kommission zur Beratung und Behandlung zuzustimmen. Die Einzelinitiative haben Kantonsratsmitglieder der SP, Grünen, GLP und FDP eingereicht.
Anliegen kommt auf Bundesebene vors Volk
In der Zentralschweiz hat jüngst der Kanton Zug der Ausdehnung der politischen Rechte auf Menschen mit Beeinträchtigung zugestimmt. Der Ja-Anteil bei der Volksabstimmung vom 30. November 2025 lag bei 51,3 Prozent.
Auch auf eidgenössischer Ebene könnten Menschen mit Behinderung das Stimm- und Wahlrecht bald erhalten. National- und Ständerat begrüssten 2025 eine Motion, die eine Verfassungsänderung vorsieht. Diese muss noch dem Stimmvolk vorgelegt werden.