Neue Wohnsitzregeln sorgen im Kanton St. Gallen für Kritik
«Heimatverlust im Pflegeheim: Neue Wohnsitzregelung sorgt für Unmut.» So lautet der Titel eines Vorstosses von drei Kantonsratsmitgliedern der Mitte. Es geht darin um die Folgen eines Bundesgerichtsurteils, das die bisherigen Wohnsitzregelungen ändert.
Wer freiwillig in ein Pflegeheim eintrete, begründe nun am Standort der Einrichtung einen neuen Hauptwohnsitz. «Dies widerspricht jedoch den traditionellen Ansichten und der bisher bewährten Praxis», heisst es im Vorstoss. Die Änderung habe nicht nur rechtliche, sondern auch tiefgreifende emotionale und soziale Auswirkungen.
«Schmerzhafte Entwurzelung»
Besonders für Menschen, die ihr ganzes Leben in ihrer Heimatgemeinde verbracht hätten, bedeute der Wechsel des Hauptwohnsitzes «eine schmerzhafte Entwurzelung». Weiter entstehe die «schräge Situation», dass die Person zwar ihr ganzes Leben lang die Steuern in ihrer Heimatgemeinde bezahlt habe, aber im Todesfall keinen rechtlichen Anspruch auf eine sonst übliche kostenlose Bestattung habe.
Bei der früheren Praxis habe es die im Vorstoss beschriebenen Probleme nicht gegeben, schreibt die Regierung in ihrer Stellungnahme. Eine Rückkehr zu diesen Regelungen müsste aber auf Bundesebene erfolgen. Zu diesem Thema liege bereits in Bern eine Motion vor, die verlange, dass Personen in Alters- und Pflegeheimen ihren Wohnsitz behalten dürfen. Der Nationalrat habe ihr zugestimmt.
Ein Teil der offenen Frage könne aber auch innerhalb des Kantons geklärt werden, so die Regierung. So gebe es für Beerdigungen eine vom Verband der St. Galler Gemeindepräsidien (VSGP) erarbeitete Vereinbarung, die die Zuständigkeit der ursprüngliche Wohnortgemeinde festlege.