Neues Gesetz erleichtert Zugang für Schwyzer Kinder zur Musikschule
Der Gesetzesentwurf umschreibe die Aufgaben der verschiedenen Instanzen und Institutionen, teilte die Staatskanzlei am Montag mit. Künftig werden die Gemeinden für den Musikunterricht sorgen und die anerkannten Musikschulen ein musikalisches Mindestangebot gewährleisten und die musikalische Bildung fördern müssen.
Das Gesetz macht auch Vorgaben zur Ausbildung, Anstellung und Besoldung der Musikschullehrpersonen an anerkannten Musikschulen. Nur so sei es möglich, dass die Musikschule Angebote zu vergleichbaren Bedingungen machen könnten. Und dass für Kinder und Jugendliche im ganzen Kanton das Erlernen eines speziellen Instruments oder eine spezielle Förderung auch ausserhalb der Wohngemeinde zu ähnlichen Bedingungen möglich werde.
Die Finanzierung der Musikschulen soll künftig grundsätzlich über Beiträge des Kantons, der Gemeinden und der Eltern erfolgen, wie es weiter heisst. Das Gesetz schafft auch die Grundlage für ein kantonales Talentförderprogramm, welches die Teilhabe an Bundesgeldern aus dem Programm «Junge Talente Musik» ermöglicht.
Musikschulinitiative als Ursprung
Das neue Gesetz basiert auf der Musikschulinitiative, die der Kantonsrat Ende Oktober vergangenen Jahres angenommen hatte. Das Volksbegehren eines überparteilichen Komitees verlangte, dass alle Kinder und Jugendlichen im Kanton Schwyz Zugang erhalten sollen zu einem «zeitgemässen, bedarfsgerechten und qualitativ gesicherten Instrumental- und Vokalunterricht». Im Weiteren forderte es einheitliche Anstellungsbedingungen für Lehrpersonen an den Musikschulen.
Bislang gab es im Kanton Schwyz teils erhebliche Unterschiede bei Löhnen und Arbeitsverhältnissen der Musikschullehrkräfte. Zudem gab es nicht in allen Gemeinden Musikschulangebote.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 15. Dezember.