Nichterwerbstätige zahlen in St. Gallen Beiträge an Familienzulagen
Betroffen von der neuen Bestimmung sind Nichterwerbstätige im Kanton St. Gallen, die aufgrund ihrer Vermögenssituation oder anderer Einkünfte mehr als den AHV-Mindestbeitrag von jährlich 422 Franken zahlen. Wie der Kanton am Donnerstag in einer Mitteilung schrieb, müssen sie neu einen Beitrag in der Höhe von 20 Prozent der geleisteten AHV-Beitrage über die Ausgleichskasse an die Familienzulagen bezahlen.
Der Kanton rechnet mit einer Entlastung bei den Kinder- und Ausbildungszulagen an Nichterwerbstätige mit Familie um 1,8 Millionen Franken. Bis anhin trug der Kanton diese Kosten alleine. Im Jahr 2022 betrugen sie gemäss Mitteilung rund 4,1 Milllionen Franken.
Die Beteiligung von Nichterwerbstätigen an der Finanzierung der Familienzulagen ist eine Sparmassnahme aus dem Projekt «Haushaltsgleichgewicht 2022plus», mit welchem der St. Galler Kantonshaushalt ins Gleichgewicht gebracht werden soll. Die neue Bestimmung, welche andere Kantone bereits kennen, wurde in der Verordnungsstufe geregelt.