Nidwalden publiziert Praxishilfe zu neuem Planungs- und Baurecht
Für Baubewilligungsverfahren sind die Gemeinden zuständig. Die Totalrevision des kantonalen Planungs- und Baugesetzes brachte eine gewichtige Änderung, was die Bebaubarkeit eines Grundstücks betrifft. So wird der Nutzkörper über das sogenannte Hüllenmodell berechnet, die Geschossigkeit und Ausnützungsziffer fallen weg.
Die Einführung des Hüllenmodells und die Harmonisierung von Baubegriffen erfolgen gemeindeweise. Dafür müssen die kommunalen Reglemente angepasst werden. Stansstad und Hergiswil haben diesen Schritt als erste auf Anfang 2024 umgesetzt, die nächsten Gemeinden folgen.
Im Rahmen der kommunalen Umsetzungsarbeiten sind laut Mitteilung Fragen zur Auslegung des kantonalen Rechts aufgetaucht. Mit der Praxishilfe könne der Kanton nun seinen Teil dazu beitragen, dass das Planungs- und Baurecht über den ganzen Kanton einheitlich angewendet werde, sagte Baudirektorin Therese Rotzer-Mathyer (Mitte).
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