Nidwalden rüstet sich für künftige Notlagen
Das Bundesgesetz über die wirtschaftliche Landesversorgung hat zum Ziel, dass in schweren Mangellagen, welche die Wirtschaft allein nicht bewältigen kann, die Versorgung des Landes mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen sichergestellt wird. Nachdem das Bundesrecht einer Totalrevision unterzogen wurde, passt nun also der Kanton Nidwalden sein Landesversorgungsgesetz an.
Bei der Gesetzesanpassung geht es hauptsächlich darum, die Prozesse auf kantonaler und kommunaler Ebene zu vereinheitlichen. Die Koordinationsstelle der kantonalen Notorganisation soll als Dreh- und Angelpunkt agieren und dafür sorgen, dass sämtliche Informationen zentral verarbeitet und Massnahmen effizient koordiniert werden.
Auf kommunaler Ebene sollen die Chefinnen und Chefs der Gemeindeführungsstäbe künftig die Hauptverantwortung tragen. Bisher waren die Gemeinden diesbezüglich unterschiedlich aufgestellt.
Die Vorlage sieht auch vor, dass die Rechtsmittelverfahren bei schweren Mangellagen beschleunigt werden. Dafür werden die Fristen verkürzt und Einsprachen und Beschwerden keine aufschiebende Wirkung mehr haben.
Die Schlussabstimmung findet in der zweiten Lesung zu einem späteren Zeitpunkt statt. Die Vorlage soll voraussichtlich Ende 2024 in Kraft treten.