Nidwalden schafft in seinem Baurecht den Gewässerraumabstand ab
Der Gewässerraumabstand ist eine Besonderheit des Nidwaldner Rechts. Er sei historisch gewachsen, erklärte der Regierungsrat in seinem Bericht an den Landrat. Das Bundesgericht habe aber 2021 festgestellt, dass der Gewässerraumabstand nicht die gleiche Funktion erfülle wie der vom Bundesrecht vorgeschriebene Gewässerraum.
Fachlich und strategisch sei der Gewässerraumabstand durchaus ein zweckmässig, erklärte der Regierungsrat. Das komplizierte Nebeneinander von Bundesrecht und kantonalem Recht mit ähnlicher Zielsetzung, aber abweichenden Bestimmungen sei schwierig zu handhaben. Der Gewässerraumabstand solle deswegen aufgehoben werden.
Alle Fraktionen unterstützten dies. Der SVP-Sprecher sagte etwa, dass mit der Abschaffung des Gewässerraumabstands mehr Rechtssicherheit geschaffen werde.
Die Abstimmung findet nach der zweiten Lesung statt.