Nidwalden vereinfacht Meldewesen für Ausländer
Die Gemeinden seien mit ihren Einwohnerregistern bereits für Meldevorgänge der Schweizer Wohnbevölkerung zuständig, begründete der Regierungsrat in einer Mitteilung vom Donnerstag den Wechsel der Zuständigkeit von Kanton zu Gemeinden. Die Anpassung entspreche ferner einem Wunsch der Gemeinden.
Als Vorteil genannt wird, dass damit nicht nur Schweizerinnen und Schweizer, sondern auch Ausländerinnen und Ausländer Adressmutationen sowie An- und Abmeldungen elektronisch vornehmen können. Bisher war für ausländische Staatsangehörige der persönliche Gang an den Schalter der kantonalen Abteilung Migration nötig.
Eine weitere Neuerung der geplanten Gesetzesrevision ist, dass der Heimatschein bei der Wohnsitznahme nicht mehr hinterlegt werden muss. Der Heimatschein habe seine Bedeutung verloren und sei durch digitale Prozesse abgelöst worden, hiess es dazu. Der administrative Aufwand könne damit erheblich reduziert werden.
Die Vernehmlassung dauert bis am 9. April.