Nidwaldner Amtsblatt gibt es weiterhin auch auf Papier
Der Landrat hat am Mittwoch in erster Lesung die Totalrevision der kantonalen Publikationsgesetzgebung behandelt. Diese strebt die vollständige Digitalisierung der amtlichen Publikationsorgane an. So wird die systematische Gesetzessammlung künftig nur noch in elektronischer und nicht mehr in gedruckter Form publiziert.
Beim Amtsblatt soll neu nicht mehr die Papierausgabe, sondern die online publizierte Version massgebend sein. Eine gedruckte Version soll aber weiterhin bezogen werden können. Heute ist es so, dass das Amtsblatt gedruckt erscheint, auf der Webseite des Kantons zeitlich verzögert auch eine PDF-Version heruntergeladen werden kann.
Die Vorlage war im Landrat unbestritten, welche die Abläufe beim Amtsblatt vereinfache. Gelobt wurde ferner, dass für eine Übergangszeit das Amtsblatt digital und auf Papier erhältlich sein werde. Allerdings gab es dazu wegen den Kosten auch kritische Anmerkungen.
Der Landrat stimmt über die Gesetzesrevision erst nach der zweiten Lesung ab.