Nidwaldner Justizsystem soll effizienter werden
Vorgesehen ist, die Zuständigkeiten der Gerichtspräsidien zu erweitern und den administrativen Aufwand zu reduzieren, wie die Staatskanzlei am Montag mitteilte.
Künftig soll das Präsidium in strittigen Scheidungsverfahren entscheiden können, wie es heisst. Bisher ist ein Entscheid des Kollegialgerichts erforderlich.
Im Weiteren soll eine Präsidialkompetenz eingeführt werden, wenn es um die Anordnung von vorsorglichen Massnahmen oder Gesuche um aufschiebende Wirkung beziehungsweise vorzeitige Vollstreckung in Zivilverfahren vor dem Obergericht geht. Diese Gesuche seien dringend und unverzüglich zu beurteilen, was durch einen Entscheid des Kollegialgerichts nur bedingt gewährleistet werden könne, heisst es weiter.
Eine weitere Änderung betrifft die Organisation der Schlichtungsbehörde. Für die Legislaturperiode 2022 bis 2026 wurde die Behörde mit einem Präsidium und zwei Vizepräsidien neu gewählt. Künftig werde nur noch ein Vizepräsidium zwingend benötigt, ein zweites könne optional vom Regierungsrat gewählt werden, heisst es.
Nach der externen Vernehmlassung berät das Kantonsparlament die Vorlage voraussichtlich im nächsten Sommer. Die neue Gesetzgebung soll Anfang 2025 in Kraft treten.