Nidwaldner Landrat gegen strengere Vorschriften für Regierungsrat
Liem forderte eine gesetzliche Grundlage, damit für die Regierungsmitglieder jegliche Interessenverbindungen, welche die amtlichen Tätigkeiten tangieren könnten, untersagt werden. Sie erhofft sich davon, dass die Öffentlichkeit der Politik wieder stärker vertraue. Das Problem sei, dass heute der Regierungsrat sich selber kontrolliere, sagte Liem.
Im Kanton Nidwalden sind die sieben Regierungsmitglieder nicht im Vollamt, sondern nur im Hauptamt und somit in einem 80-Prozent-Pensum angestellt. Sie dürften deswegen einer Nebenbeschäftigung nachgehen, betonte der Regierungsrat in seiner schriftlichen Antwort.
Allerdings gibt es Einschränkungen. Anwaltliche Tätigkeiten oder Beschäftigungen mit einer übermässigen Belastung sind nicht zulässig, genauso wenig operative Führungsaufgaben in öffentlichen Unternehmen. Tätigkeiten in privaten Unternehmen seien aber nicht eingeschränkt, betonte der Regierungsrat.
Zudem müssen die Regierungsmitglieder ihre Interessenbindungen in einem öffentlichen Register, das jährlich aktualisiert wird, offenlegen Diese Regelungen seien ausreichend und verhältnismässig, erklärte der Regierungsrat. Bei einer weiteren Einschränkung müsse vom Hauptamt Abschied genommen werden.
Grüne/SP sowie GLP unterstützten die Motion. Das Vertrauen in die Politik sei wichtiger als die finanziellen Interessen der Regierungsmitglieder, hiess es etwa.
Bürgerliche Sprecherinnen und Sprecher erklärten dagegen, dass die Transparenz gegeben sei. Schliesslich müsse auch das Amt eines Regierungsrats attraktiv bleiben. Zudem sei wichtig, dass das Regierungsamt weiterhin als Hauptamt und nicht als Vollamt ausgeübt werden könne.