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Nidwaldner Parlamentskommissionen können sich virtuell beraten

Landrat NW

Nidwaldner Parlamentskommissionen können sich virtuell beraten

30. August 2023, 09:13 Uhr
Der Landrat tagte während der Pandemie im Kollegium St. Fidelis in Stans NW, um die Ansteckungsgefahr tief zu halten. (Archivaufnahme)
© KEYSTONE/URS FLUEELER
Die Nidwaldner Parlamentskommissionen sollen in einer Notlage virtuell tagen können. Der Landrat hat am Mittwoch in erster Lesung die entsprechende gesetzliche Grundlage unterstützt. Abgestimmt wird erst nach der zweiten Lesung.

Angestossen worden war die Revision durch die Coronapandemie. Damals hatte sich gezeigt, dass der Nidwaldner Landrat und seine Kommissionen nicht virtuell tagen dürfen. Die Kantonsverfassung legt nämlich fest, dass die kantonalen und kommunalen Behörden nur dann beschlussfähig sind, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend, also physisch präsent, ist.

Grundsätzlich wird dies beibehalten. Für Kommissionssitzungen schafft der Landrat aber eine Ausnahmeregelung. Landratsvizepräsident Toni Niederberger (SVP) sagte, virtuelle Sitzungen sollen aber nur in absoluten Notfällen durchgeführt werden. Die Kommissionen sollen auch nicht «nach Lust und Laune» virtuelle Sitzungen beschliessen können. Vielmehr solle das Landratsbüro einen Notfall feststellen.

Demnach sollen sich Kommissionsmitglieder virtuell beraten können, wenn ein physisches Zusammenkommen nur erschwert möglich ist oder dieses die Gesundheit der Kommissionsmitglieder gefährden könnte. Als Beispiele genannt wurden Pandemien, Naturkatastrophen oder andere schwere Beeinträchtigungen der öffentlichen Sicherheit.

Opposition gab es gegen die neue Regelung keine. Einzelne Sprecher hätten sich aber eine etwas weniger restriktive Lösung gewünscht.

Quelle: sda
veröffentlicht: 30. August 2023 09:13
aktualisiert: 30. August 2023 09:13