Nidwaldner Regierung ist gegen Stellvertretungen für Landräte
Eine Ersatzperson könne bei sporadischen Ausfällen von Landratsmitgliedern nur schwer an Routine gewinnen, schrieb die Nidwaldner Regierung in ihrer Stellungnahme vom Freitag auf einen Vorstoss. Dies könne für die Beteiligten sowie den Ratsbetrieb zum Nachteil werden.
Sie betonte, dass Stellvertretungen oft nicht dieselbe «Vertrautheit» mit den Parlamentsthemen hätten, was sich auf die Qualität der Entscheidungen auswirken könnte. Wäre das Gegenteil der Fall, könnten Landratsmitglieder dazu bewegt werden, sich häufiger vertreten zu lassen.
Zudem lasse die kantonale Gesetzgebung eine Stellvertretung aktuell nicht zu. Die Kantonsverfassung müsste erst geändert werden, so die Regierung. Einzelne Kantone hätten bereits eine Stellvertreterlösung. Ihr Wahlprozedere erfolge auf verschiedene Arten. Im Kanton Nidwalden müssten die Wahlkreise und damit das Wahlverfahren entsprechend angepasst werden.
Die Regierung empfahl dem Landrat, die Motion von Annette Blättler (GLP) abzulehnen.