Nidwaldner Regierung legt Details für Grundstückbewertung fest
Bislang wurden die nichtlandwirtschaftlichen Grundstücke aufgrund eines Augenscheins bewertet. Dabei wurden sowohl der Real- wie auch der Ertragswert berücksichtigt. Der Landrat beschloss 2021 eine Vereinfachung des Verfahrens. Diese Neuerung tritt auf Anfang 2025 in Kraft, wie die Staatskanzlei am Montag mitteilte.
Neu wird, je nach Grundstückskategorie, auf dem Real- oder dem Ertragswert abgestellt werden. Der Realwert besteht aus dem Landwert und der durch das alter entstandenen Entwertung (Zeitbauwert). Der Ertragswert basiert auf den Nettomieterträgen, diese werden dann durch einen bestimmten Kapitalisierungssatz dividiert.
In den Ausführungsbestimmungen sieht der Regierungsrat vor, dass bei kleineren Wohngebäuden, bei kleineren gemischten Wohn- und Geschäftshäusern, bei Stockwerkeigentum sowie bei Gewerbebauten der Realwert gilt. Bei Wohngebäuden ab vier Wohnungen, bei reinen Geschäftshäusern sowie bei grösseren Gebäuden mit gemischter Nutzung gilt der Ertragswert.
Der Regierungsrat legte auch die Landwerte, Kapitalisierungssätze und Mietwertansätze fest, wie es in der Mitteilung hiess. Diese werden alle sieben Jahre überprüft.
Letzte Schatzung liegt lange zurück
Wird der Wert der Grundstücke nach der neuen Methode ermittelt, steigt er insgesamt um fast 66 Prozent an. Der Regierungsrat weist in der Vernehmlassungsbotschaft darauf hin, dass die meisten Grundstücke vor 2006 zum letzten geschätzt worden und die Preise für Wohnhäuser seither stark gestiegen seien.
Bei den Mietwerten ist der Unterschied kleiner. Inwiefern sich die Erhöhung der Grundstücks- und der Mietwerte auf die gesamten Steuereinnahmen auswirken würden, könne nicht genau ermittelt werden, hiess es in der Botschaft. Die Steuerfolgen würden von den gesamten finanziellen Verhältnissen der Eigentümer abhängen.