Nidwaldner Regierung will EWN mehr Spielraum gewähren
Konkret soll der Verwaltungsrat künftig Investitionen oder Beteiligungen bis zu 30 Millionen Franken selbstständig absegnen, wie aus einer Medienmitteilung der Staatskanzlei vom Donnerstag hervor geht. Heute liegt diese Grenze bei vier Millionen Franken.
Neu soll dem EWN auch ermöglicht werden, dass es auch Dienstleistungen im Bereich Energie und Infrastruktur erbringen kann. Der Handlungsspielraum soll dabei aber über die sogenannte Eignerstrategie des Regierungsrates gesteuert werden, heisst es weiter.
Zudem wird die Zusammensetzung des Verwaltungsrates geändert. Bisher mussten mindestens ein Mitglied des Landrates und ein Mitglied des Regierungsrates im Verwaltungsrat vertreten sein. Künftig ist die Vertretung des Landrates nicht mehr gesetzlich verankert. Der Einsitz eines Regierungsratsmitgliedes bleibt jedoch bestehen, um eine direkte Verbindung zwischen Verwaltungsrat und Gesamtregierungsrat sicherzustellen.
Um Anstellungsbedingungen flexibler auf das wettbewerbliche Umfeld auszurichten, will die Regierung vom öffentlichen Personalrecht zum privatrechtlichen Obligationenrecht wechseln.
Mit der Vorlage würden Rahmenbedingungen geschaffen, damit das EWN sich im dynamischen Marktumfeld behaupten und nachhaltig weiterentwickeln könne, wird der Nidwaldner Umweltdirektor Joe Christen (FDP) zitiert.
Die Regierung schickte die Teilrevision des Gesetzes über das kantonale Elektrizitätswerk in die Vernehmlassung. Sie dauert bis Ende August. Läuft alles nach Plan, soll es Mitte 2025 in Kraft treten.