Nidwaldner Regierung will Gewässerraumabstand abschaffen
Die Anpassung wurde durch ein Bundesgerichtsurteil aus dem Jahr 2021 notwendig, wie aus der Mitteilung der Staatskanzlei Nidwalden vom Donnerstag hervorgeht. Dieses besagte, dass der Gewässerraumabstand nicht die gleiche Funktion wie der Gewässerraum erfülle und daher nicht zur Breite der Gewässerraumzone angerechnet werden könne.
Konkret bedeute dies, dass es in Nidwalden eine Handhabung bei Gewässerraumzonen entlang von Fliess- und stehenden Gewässern gebe, welche über die bundesrechtlichen Vorgaben hinausgehe. Der Kanton hatte damals einen Gewässerraumabstand von drei Metern eingeführt, bevor der Bund die minimalen Abstände der Gewässerräume festgelegt hatte.
Die Abschaffung des Gewässerraumabstandes sei in der Vernehmlassung positiv aufgenommen worden, wie es in der Mitteilung weiter heisst. Eine Beratung im Landrat ist im Sommer oder Herbst 2024 vorgesehen.
Zum Bundesgerichtsurteil kam es aufgrund einer erteilten Baubewilligung für ein an den Fahrlibach in Beckenried angrenzendes Mehrfamilienhaus, wie aus dem damaligen Urteil hervorgeht. Ein Beschwerdeführer brachte die Angelegenheit bis vors Bundesgericht. Dieses kam zum Schluss, dass die Baubewilligung mit dem Gewässerschutzrecht des Bundes nicht vereinbar sei und hiess die Beschwerde gut.