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Obwalden hebt Meldeschwelle bei Entlassungen an

Kantonsrat OW

Obwalden hebt Meldeschwelle bei Entlassungen an

29. Oktober 2026, 10:19 Uhr
Der Obwaldner Regierungsrat Marius Küchler (FDP) hat seine Vorlage problemlos durch das Parlament gebracht. (Archivaufnahme)
© KEYSTONE/URS FLUEELER
Entlassungen oder Betriebsschliessungen müssen im Kanton Obwalden dem RAV nur noch gemeldet werden, wenn zehn oder mehr Personen betroffen sind. Der Kantonsrat hat die Anhebung der Schwelle, die bisher bei sechs Personen lag, mit 51 zu 0 Stimmen unterstützt.

Die Änderung war vom Regierungsrat mit dem Argument beantragt worden, dass in der Gesetzgebung des Bundes die Meldeschwelle ebenfalls bei zehn Personen liegt. Die Vorschrift, auch Entlassungen von sechs bis neun Personen zu melden, sei ferner kaum befolgt worden. Die höhere Schwelle vereinheitliche somit den Vollzug, sagte Regierungsrat Marius Küchler (FDP) im Kantonsrat.

Die SP Obwalden liess diese Argumente nicht gelten. Sie beantragte, die Schwelle bei zehn Entlassungen zu belassen. Für einen kleinen Kanton könnten schon Entlassungen von sechs Personen erhebliche Auswirkungen auf den lokalen Arbeitsmarkt haben.

Bund lässt Ausnahmen zu

SP-Sprecher Josef Allenbach wies ferner darauf hin, dass das Bundesrecht ausdrücklich eine tiefere Schwelle als zehn Personen zulasse, nämlich dort, wo es die lokalen Strukturen des Arbeitsmarktes verlangten.

Kein Argument ist für die SP, dass die bisher geltende Vorschrift nicht eingehalten worden sei. Dies sei als wenn in einer Tempo-30-Zone ein 50er-Schild montiert werden, nur weil die Autos zu schnell gefahren seien, sagte Allenbach.

Unterstützung erhielt die SP nur von einem Teil der CSP. Die anderen Fraktionen votierten aber für eine höhere Hürde.

Martina Ziegler (SVP) sagte, eine kantonale Sonderregelung ergebe keinen Sinn. Ob die Grenze bei sechs oder bei zehn Personen liege, mache keinen entscheidenden Unterschied. Eine tiefere Schwelle verhindere keine einzige Entlassung. Der SP-Antrag scheiterte so mit 42 zu 8 Stimmen.

Anlass der Gesetzesrevision war ein Rüffel des Staatssekretariats für Wirtschaft Seco, weil die Stelle für arbeitsmarktliche Massnahmen im Gesetz nicht geregelt ist. Diese ist für den Kanton Obwalden vor allem die Job-Vision Ob-/Nidwalden in Stans.

Quelle: sda
veröffentlicht: 29. Oktober 2026 10:19
aktualisiert: 29. Oktober 2026 10:19