Regierung lehnt strengere Reglung der Interessenbindungen ab
Mit den geltenden Bestimmungen werde unter anderem sichergestellt, dass die Gewaltentrennung eingehalten und bei Regierungsrats- und Gerichtsmitgliedern keine verwandtschaftlichen Verflechtungen auftreten würden, schreibt der Regierungsrat am Donnerstag in einer Medienmitteilung zu einer Motion von Erika Liem Gander (Grüne). Er empfiehlt, den Vorstoss abzulehnen.
Die Landrätin verlangt gesetzliche Grundlagen, die jegliche Interessenbindungen untersagen, welche die amtlichen Tätigkeiten als Regierungsrätin oder Regierungsrat tangieren könnten.
Nidwaldner Regierungsrätinnen und Regierungsräte führen das Amt in einem 80 Prozent Pensum aus. Die übrigen 20 Prozent können sie einer anderen Erwerbstätigkeit nachgehen. Diese unterlägen aber klaren Kriterien, schreibt die Regierung.
So seien Tätigkeiten in einem privaten Unternehmen und Mandate in Verwaltungsräten mit dem Regierungsratsamt vereinbar. Nicht erlaubt seien dagegen leitende, operative Aufgaben in einem öffentlichen oder gemischtwirtschaftlichen Unternehmen. So auch anwaltliche Tätigkeiten in verwaltungsrechtlichen Verfahren. Würden die Interessenbindungen eines Ratsmitgliedes dennoch tangiert, so trete dieser oder diese in den Ausstand.
Sollten nun Einschränkungen vorgesehen sein, so müsste man die Frage nach einem Vollamt in den Raum stellen, schreibt die Regierung.