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Religionsunterricht bleibt weiter in Stundenplan der Urner Schulen

Landrat UR

Religionsunterricht bleibt weiter in Stundenplan der Urner Schulen

24. April 2024, 13:09 Uhr
Der Urner Landrat hielt an seiner Aprilsession am Religionsunterricht im Stundenplan fest.
© KEYSTONE/URS FLUEELER
Der Urner Landrat hat an der Session vom Mittwoch über die Revision der Volksschulverordnung diskutiert. Mit 42 zu 13 Stimmen verhinderte das Parlament eine Streichung des konfessionellen Religionsunterricht aus dem Stundenplan.

Den Antrag gestellt hatten Grüne und SP. Die Trennung von Kirche und Staat im Kanton Uri sei längst überfällig, sagte Eveline Lüönd (Grüne). Der Religionsunterricht sei zudem ein Privileg, welches Schülerinnen und Schüler mit anderen Konfessionen nicht geniessen könnten.

Auch Ludwig Loretz (FDP) zeigte Sympathie für eine Streichung des Artikels. Dieser sei aus seiner Sicht nicht kompatibel mit der Kantonsverfassung, da er an eine Glaubensrichtung gebunden sei. Zudem hätten Eltern von Kindern mit anderen Konfessionen ein Anrecht darauf, dass für ihre Kinder während der unterrichtsfreien Zeit Betreuungslösungen gefunden würden.

Gegen eine Abschaffung votierte die SVP. Das Verständnis für die Urner Tradition müsse beibehalten und deren Lebendigkeit bewahrt werden, argumentierte Pascal Arnold (SVP). Im Religionsunterricht erhielten Kinder Kenntnisse über andere Religionen, lernten Dialoge zu führen und erhielten die Grundlagen für Toleranz.

Laut Regierungsrat Beat Jörg (Mitte) findet der Religionsunterricht zu Randzeiten statt, was die Betreuung von Kindern mit anderen Konfessionen vereinfache. Zudem sei draussen an der Front oft der Fall, dass die Kinder, welche den Religionsunterricht nicht besuchten, betreut würden. Er betonte, dass diesen Kindern ebenfalls Freiräume eingeräumt werden, wenn sie beispielsweise Kurse wie Heimatliche Sprache und Kultur besuchen wollten.

«Lehrer könnten abwandern»

Zu Diskutieren gab auch ein Artikel über zusätzliche Ressourcen für einklassige Abteilungen ab einer Grösse von 21 Schülerinnen und Schülern sowie zwei- und mehrklassige Abteilungen ab einer Grösse von 19 Schülern. Die SVP-Fraktion beantragte, im Artikel eine Kann- statt eine Muss-Formulierung einzubauen. Laut Christian Schuler (SVP) könnten die Schulen so bei Gegebenheit flexibel reagieren.

Auch die FDP-Fraktion war grossmehrheitlich der Meinung der SVP. Nicht wegen des Geldes wegen, wie Dori Tarelli (FDP) sagte. Viel mehr störe man sich an der starren Formulierung und der willkürlichen Zahl von 21 und 19 Lernenden. Es solle über zusätzliche Ressourcen gesprochen werden, wenn Bedarf da sei.

Rafael Keusch (Mitte) warnte davor, dass Lehrpersonen in die Nachbarkantone abwandern könnten, wo die Klassen kleiner und der Lohn höher sei.

Samuel Bisig (SP) betonte, dass mit «zusätzlichen Ressourcen» nicht zwingend zusätzliche Lehrpersonen gemeint seien. Es könnte sich auch um Unterstützungmassnahmen in Form eines Coachings handeln. Wie die Unterstützung genau aussehe, müsse jeweils mit der Schulleitung angeschaut werden.

Laut Bericht der Regierung müssten die Gemeinden jährlich mit rund 600'000 Franken, der Kanton mit 300'000 Franken rechnen. Regierungsrat Beat Jörg (Mitte) appellierte an den Landrat, den Artikel nicht zu streichen. Er kritisierte das Vorhabe, bei der Bildung auf Sparflamme zu schalten. Das Parlament nahm den Antrag der SVP mit 39 zu 18 Stimmen an.

Bei der Schlussabstimmung wurde die Volksschulverordnung mit 53 zu 2 Stimmen beschlossen.

Quelle: sda
veröffentlicht: 24. April 2024 11:28
aktualisiert: 24. April 2024 13:09