Rives Publiques wehrt sich gegen Baupläne von Roger Federer
Der Verein Rives Publiques erklärte in einer Mitteilung vom Mittwoch im Zusammenhang mit der Einsprache gegen das Bootshaus, dass die Organisation zu Einsprachen oder Beschwerden berechtigt sei, wenn es um den freien Zugang zu den Ufern der Seen und den Wasserläufen der Schweiz gehe.
Der Verein mit Sitz in Vitznau LU erfülle nach 20-jährigem Bestehen und einem national flächendeckenden Engagement in allen Sprachgebieten «materiellrechtlich alle Voraussetzungen».
Vom kantonalen Bau- und Umweltdepartement gibt es auf die Frage nach der Einspracheberechtigung keine Auskunft. Zum aktuellen Zeitpunkt könne noch nicht gesagt werden, ob die Organisation dazu legitimiert sei, heisst es auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Diese Abklärungen würden im Einspracheentscheid abgehandelt.
Auskünfte gibt es nur zu den allgemeinen Bedingungen für das Verbandsbeschwerderecht, das auf kantonaler Ebene schon lange abgeschafft ist. Danach muss es sich um eine gesamtschweizerisch tätige Organisation handeln, sie muss ideelle Zwecke verfolgen und seit zehn Jahren bestehen.
Weiter muss der angefochtene Rechtsbereich seit mindestens zehn Jahren in den Statuten festgelegt sein und es muss sich um eine Umweltschutzorganisation oder um eine Natur- und Heimatschutzorganisation handeln.