Schweizerischer Gehörlosenbund kritisiert St. Galler Kantonsrat
Im September hat der St. Galler Kantonsrat die Revision des Gesundheitsgesetzes beraten und dabei über einen Antrag der vorberatenden Kommission entschieden. Darin wird verlangt, dass Dolmetsch- und Übersetzungsdienstleistungen in der ambulanten Gesundheitsversorgung neu «zu Lasten der Patientinnen und Patienten gehen».
Die Bestimmung war umstritten. Die Kostenüberwälzung zeige, was es bedeute, hier in der Schweiz zu leben, nämlich die Sprache zu lernen, hiess es von der SVP. Ein Sprecher der FDP erklärte: «Die Umsetzung des Verursacherprinzips ist fundamental».
Dagegen wehrten sich die SP-Grüne-GLP-Fraktion sowie - grossmehrheitlich - die Mitte-EVP-Fraktion. Den meisten Menschen, die Übersetzungen benötigten, fehlten die finanziellen Mittel, wurde von dieser Seite argumentiert.
FDP und SVP setzten sich durch
Dagegen argumentierte auch Gesundheitschef Bruno Damann (Mitte). Er erklärte, oft seien es die Kinder, die in der Familie am besten Deutsch sprächen. Sie müssten schwierige Diagnosen übersetzen, wenn die Eltern nicht für Dolmetscher zahlen könnten. In der Abstimmung setzte sich dann aber die rechtsbürgerliche Mehrheit mit 68 gegen 48 Stimmen durch.
Kein Thema war in der Debatte, dass von der Bestimmung neben den fremdsprachigen St. Gallerinnen und St. Gallern auch gehörlose oder hörbehinderte Menschen betroffen sein könnten. Darauf macht nun vor der zweiten Lesung des Gesetzes in der Wintersession der Schweizerische Gehörlosenbund aufmerksam. Am Mittwoch versandte er einen Brief an sämtliche Mitglieder des Kantonsrats.
Im Schreiben, das der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegt, heisst es, der Artikel im neuen Gesundheitsgesetz mit der Kostenüberwälzung der Dolmetschdienstleistungen sei «in der aktuellen Form nicht mit der Bundesverfassung vereinbar». Für die Kommunikation mit Ärztinnen und Ärzten benötigten gehörlose Menschen Übersetzungen in Gebärdensprache.
Streichen oder anpassen
Die Kommunikation könne sonst nicht adäquat erfolgen oder sei stark eingeschränkt. Anamnese, Diagnose und Behandlung würden so verunmöglicht. Lippenlesen oder ein schriftlicher Austausch «etwa mittels schriftlicher Handzettel» böten keine ausreichende Alternative.
In der Bundesverfassung stehe, dass niemand aufgrund einer Behinderung diskriminiert werden dürfe. Wenn gehörlose Menschen für ihre eigenen Dolmetschkosten aufkommen müssten, würden sie indirekt diskriminiert. Sie müssten Zusatzkosten tragen, die bei Personen ohne Behinderung nicht anfallen würden, schrieb die Organisation.
Der Gehörlosenbund fordert den Kantonsrat auf, die Bestimmung «zu streichen oder anzupassen». Sollte es bei der aktuellen Fassung bleiben, behalte man es sich vor, das Gesetz mit einer Beschwerde «beim Bundesgericht anzufechten und für verfassungswidrig erklären zu lassen».