Schwyz rechnet bei Annahme mit Mehrkosten von über 33 Millionen
Über die konkreten Auswirkungen bei der Annahme könnten nur beschränkt Aussagen gemacht werden, wie es in der Antwort der Schwyzer Regierung am Mittwoch auf eine Kleine Anfrage von Sepp Marty (FDP) heisst.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hätte ein Faktenblatt erstellt, welches die voraussichtlichen Kosten beziffere. Ausschlaggebend seien das Kostenwachstum in der obligatorischen Krankenversicherung und der Wachstum des Brutto-Inland-Produkts.
Anhand von Daten aus dem Jahr 2020 errechnete das BAG, mit welchen hypothetischen Mehrkosten man in diesem Jahr bei einer Annahme hätte rechnen müssen, wie es weiter heisst. Der Kanton Schwyz hätte 2020 zusätzlich 17,8 Millionen Franken ausbezahlen müssen. 2030 würden es je nach Kostenwachstum zwischen 33,6 und 45,5 Millionen sein.
Die Volksinitiative der SP fordere, dass die von den Versicherten zu übernehmenden Krankenkassenprämien maximal zehn Prozent ihres verfügbaren Einkommens betragen dürfen. Die Prämienverbilligungen müssten zu mindestens zwei Dritteln von Bund und für den Rest von den Kantonen finanziert werden. Wie das Einkommen bestimmt werde und welche Prämie für die Berechnung massgebend sei, müsste bei der Umsetzung bestimmt werden. Die Abstimmung findet am 9. Juni statt.