Schwyzer Kantonsrat debattiert über Einspracherecht im Strassenbau
Mit der Teilrevision wird das Verfahren bei der Planung und Genehmigung von Hauptstrassen neu geordnet. Die bisherigen Nutzungsplan- und Projektgenehmigungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgen künftig in einem Schritt. Das bedeutet, dass beim gleichen Strassenbau-Vorhaben nur noch einmal der Rechtsweg beschritten werden kann.
Diese Regelung sorgte für Widerstand von Grünliberalen und SP. Der Sprecher der SP sagte, dass das Einsprache- und Beschwerderecht von Bürgern und Bürgerinnen, Gemeinden und Bezirken sowie von Umweltschutzverbänden massiv eingeschränkt werde. Der GLP-Redner sprach von einer unnötigen Einschränkung des Einspracherechts.
GLP und SP widersprachen auch dem Argument der Regierung, dass die Teilrevision des Strassengesetzes einem Bundesgerichtsurteil im Fall Halten im Bezirk Höfe Rechnung tragen müsse. SP und GLP scheiterten deutlich mit ihren Nichteintretens- und Rückweisungsanträgen.
Dank des teilrevidierten Strassengesetzes versprechen sich SVP, FDP und Mitte eine schnellere Umsetzung von Strassenbau-Projekten, wie deren Sprecher am Mittwoch im Kantonsrat sagten. Schliesslich verabschiedete das Parlament die Vorlage des Regierungsrats mit 75 zu 12 Stimmen.