Schwyzer Regierung informiert über Krankenkassenkosten im Asylwesen
Die Gemeinden erhielten pauschale Beiträge vom Kanton, wie der Regierungsrat in seiner Antwort vom Donnerstag schrieb. Den Kantonen wiederum werde für den Vollzug des Asylgesetzes eine Globalpauschale durch den Bund entrichtet.
Asylsuchende und Flüchtlinge in kantonalen Strukturen müssten sich bei gesundheitlichen Anliegen zuerst an eine Gesundheitsperson im Durchgangszentrum wenden. Diese sei dann für die Erstversorgung und mögliche Arzttermine zuständig. Dieses sogenannte «Gate-Keeping» wirke «restriktiv» und «kostendämmend».
Personen im Asylverfahren hätten nur finanziellen Anspruch auf eine medizinische Grundversorgung. Würden Ärzte Behandlungen anordnen, die über diese hinausgingen, werde das Gespräch gesucht und auf die Einschränkungen hingewiesen, wie es in der Antwort weiter hiess.
Unabhängigkeit steige «sukzessive»
Interpellant Alois Lüönd-Martone (SVP) wollte von der Regierung wissen, wie hoch die Prämien und die Gesamtkosten für die Gesundheit der Personen im Asylbereich in den vergangenen zehn Jahren waren und wie viele diese Kosten selbst trügen.
Für die Beantwortung der Fragen fehlten dem Amt für Migration einige Informationen, da die Gemeinden für die medizinische Grundversorgung zuständig seien, wie es in der Antwort hiess. Für Personen in kantonalen Strukturen seien 2021 336'990 Franken und 2022 547'099 Franken ausgegeben worden.
Was die Selbstfinanzierung angehe, so erreiche in den ersten Monaten kaum eine asylsuchende Person in kantonalen Strukturen eine wirtschaftliche Unabhängigkeit. Diese steige aber «sukzessive» im Zuge der beruflichen Integration in den Gemeinden.
Der Kanton führe keine Statistik dazu, erhebe aber jeweils eine Erwerbsquote, die Hinweise auf die steigende Selbstständigkeit liefere. Per Ende Dezember 2022 betrug diese bei Personen mit Status N 7,9 Prozent, vorläufig Aufgenommene mit Status F 52,2 Prozent (nach sechs Jahren 72,1 Prozent) und anerkannten Flüchtlingen mit Status B 44,6 Prozent.