Schwyzer Regierung konkretisiert erste Pflegeinitiative-Etappe
Das entsprechende Einführungsgesetz solle möglichst am 1. Oktober in Kraft treten, teilte die Schwyzer Regierung am Donnerstag mit.
Nachdem das Schweizer Stimmvolk die Pflegeinitiative im November 2021 angenommen hatte, verabschiedete das Bundesparlament das auf acht Jahre befristete Gesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (FGA). Ein Kernelement der ersten Etappe der Umsetzung der Pflegeinitiative ist die so genannte Ausbildungsoffensive.
Mit dem vorliegenden Einführungsgesetz übernimmt der Kanton Schwyz während acht Jahren unter anderem Beiträge für die praktische Ausbildung von Pflegefachpersonen der Tertiärstufe an höheren Fachschulen und Fachhochschulen für Spitäler, Pflegeheime und Organisationen, die Pflegefachpersonen beschäftigen. Dabei werde der Bund maximal die Hälfte der kantonalen Beiträge rückerstatten, wie es weiter heisst.
Gemäss Schätzungen belaufen sich die Gesamtkosten für den Kanton Schwyz auf rund 17,4 Millionen Franken für Fördermittel und 1,9 Millionen Franken für die Durchführung.
Das kantonale Einführungsgesetz sehe auch vor, dass der Regierungsrat die Ausbildungsverpflichtung und -förderung auf weitere Ausbildungen im Pflegebereich wie Fachmann oder -frau Gesundheit (FaGe), Assistenten Gesundheit und Soziales oder den Fachausweis für Langzeitpflege ausdehnen könne, heisst es.