Schwyzer Regierung lehnt portofreie briefliche Stimmabgabe ab
Die Regierung betont in ihrer am Donnerstag veröffentlichten Antwort, dass die Motionärin einen massgeblichen Punkt ausser Acht lasse. Und zwar, dass bereits heute die kostenlose briefliche Stimmabgabe in sämtlichen Gemeinden durch den Einwurf im Gemeindebriefkasten oder die Hinterlegung auf der Gemeindeverwaltung möglich sei und von der Mehrheit der brieflich Stimmenden auch genutzt werde.
Eine Erhöhung der Stimmbeteiligung wäre laut der Regierung nur in denjenigen grösseren Städten zu erwarten, bei denen die Briefeinwürfe der Poststellen und das Gemeindehaus weit auseinander liegen.
Um die Stimmbeteiligung zu erhöhen, wollte die Motionärin die Regierung beauftragen, eine gesetzliche Grundlage für den einheitlichen und kostenfreien Rückversand der Wahl- und Abstimmungscouverts für alle Stimmbürgerinnen und Stimmbürger im Kanton Schwyz zu schaffen.
Die Regierung lehnt die Motion aber nicht nur ab, weil sie nicht an eine signifikante Erhöhung der Stimmbeteiligung durch die Übernahme des Portos glaubt. Sie betont in ihrer Antwort auch die Mehrkosten, die auf Kanton und Gemeinden zukäme. Pro Urnengang rund 30'000 Franken. Und, es liesse sich, so die Regierung, denn auch zu Recht die Frage stellen, warum nicht sämtlicher Postverkehr mit den Behörden kostenlos erfolgen sollte.