Schwyzer Regierung will Hunde-Leinenpflicht nicht lockern
Der Gesetzgeber gewichte das öffentliche Interesse für Sicherheit, Gesundheit und Ordnung höher als die privaten Interessen der Hundehalter, begründete der Regierungsrat seine wiederholt ablehnende Haltung in der am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf die Motion von SVP-Kantonsrat Roland Müller.
Einzig bei gewissen Nutzhunden besteht laut Regierung ein Grund zur Überprüfung des geltenden Regimes, um rechtliche und praktische Probleme beim Vollzug von Aufgaben im öffentlichen Interesse zu beseitigen.
Der Motionär betont, dass es für das Wohl des Hundes wichtig sei, dass dieser genügend Auslauf habe. Die Erfahrungen aus den letzten Jahren in den angrenzenden Kantonen gäben keinerlei Anlass zur Besorgnis im Zusammenhang mit freilaufenden Hunden. Er plädiert dafür, die generelle Leinenpflicht auf öffentlichen Wegen aufzuheben.
Handlungsbedarf bei problematischen Hundehaltungen
Weit gewichtiger ist laut Regierung aufgrund der bundesgerichtlichen Rechtsprechung aber eine klare gesetzliche Kompetenzordnung zwischen dem Kantonstierarzt und den Gemeinden, um griffige Massnahmen bei problematischen Hundehaltungen, welche die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden, ergreifen zu können.
Ein Verbot von bestimmten, als potenziell gefährlich einzustufenden Hunderassen kenne die Schwyzer Hundegesetzgebung, im Gegensatz zu anderen Kantonen wie beispielsweise Zürich, nicht. Zudem hätten verschiedene Kantone - unter anderem Luzern - die vormals auf Bundesstufe vorgeschriebenen obligatorischen Halterkurse nun auf kantonaler Stufe wieder eingeführt.
So will der Regierungsrat die Wiedereinführung von Hundekursen sowie ein Verbot bestimmter Hunderassen zur Diskussion stellen. Er werde eine entsprechende Gesetzesvorlage vorbereiten.