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Schwyzer Regierungsrat legt Gesetz zu Musikschulen vor

Ausbildung

Schwyzer Regierungsrat legt Gesetz zu Musikschulen vor

15. Februar 2024, 10:00 Uhr
Der Kanton Schwyz schafft für die Musikschulen ein eigenes Gesetz. (Symbolbild)
© KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER
Im Kanton Schwyz sollen Eltern, Gemeinden und Kanton rund je einen Drittel an die Musikschulkosten zahlen. Dies sieht der Regierungsrat im Entwurf für ein Musikschulgesetz vor, den er am Donnerstag vorgelegt hat.

Wie die Staatskanzlei mitteilte, setzt die Exekutive mit dem Gesetz die vom Kantonsrat gutgeheissene Volksinitiative «Ja zur kantonalen Verankerung der musikalischen Bildung» um. Der Kantonsrat hatte im Oktober 2022 die Musikschulinitiative gutgeheissen und den Regierungsrat beauftragt, ein entsprechendes Gesetz auszuarbeiten.

Als Rahmenbedingung setzte der Regierungsrat, dass die Rolle des Kantons bei den Musikschulen nur unterstützend sein solle, wie er in seinem Bericht an den Kantonsrat schreibt. Die Musikschulen bleiben damit ein Angebot der Gemeinden. Das kantonale Gesetz regelt dazu Mindeststandards.

Musikschulangebot sichern

Mit dem vorgelegten, schlanken Gesetz solle das Musikschulangebot im Kanton Schwyz gesichert und gefördert werden, teilte die Staatskanzlei mit. Es ermögliche auch, effizientere Strukturen und einheitliche Bedingungen zu schaffen. Dank der kantonalen Regelung gelangten Schwyzer Talente auch an Fördergelder des Bundes.

Aufgabe des Kantons ist es gemäss dem Gesetzesentwurf, Musikschulen, welche die Voraussetzungen erfüllen, anzuerkennen und sich an den Kosten zu beteiligen. Die Gemeinden müssen für den Musikschulunterricht respektive den Zugang dazu sorgen.

Finanziert werden sollen die Musikschulen durch Beiträge der Eltern, der Gemeinden und des Kantons. Ursprünglich sah der Regierungsrat für den Kanton eine Beteiligung von 25 Prozent an den Besoldungskosten der Lehrerinnen und Lehrer vor. In der Vernehmlassung wurde aber ein grösseres finanzielles Engagement gefordert.

Elternbeiträge bleiben

Forderungen, analog zur Volksschule einen Kantonsbeitrag von 50 Prozent vorzusehen, drangen beim Regierungsrat aber nicht durch. In den meisten Vernehmlassungseingaben sei das Recht, Elternbeiträge einzufordern, bestätigt worden, schreibt der Regierungsrat in seinem Bericht.

Die Exekutive war aber bereit, den Forderungen nach einem höheren Kantonsbeitrag entgegenzukommen und den Beitrag des Kantons an den Besoldungskosten für Lehrerschaft und neu zusätzlich Administration bei 32,5 Prozent festzusetzen. Damit würden sich Eltern, Gemeinden und Kanton rund zu je einem Drittel an den Kosten beteiligen, erklärte sie.

Gleichzeitig will der Regierungsrat den Gemeinden einen gewissen Spielraum gewähren, damit sie nicht jährlich die Elternbeiträge neu festsetzen müssen. Er schlägt deswegen vor, den Elternanteil zwischen 30 und 40 Prozent der Besoldungskosten festzusetzen.

Von den Lehrerinnen und Lehrern einer anerkannten Musikschule soll grundsätzlich ein musikpädagogisches Hochschuldiplom oder eine gleichwertige Ausbildung verlangt werden. Ausnahmen sollen dann möglich sein, wenn «deren Befähigung anderswie ausgewiesen» sei.

Der Kantonsrat soll das Musikschulgesetz im Sommer behandeln.

Quelle: sda
veröffentlicht: 15. Februar 2024 08:36
aktualisiert: 15. Februar 2024 10:00