St. Gallen plant Pflicht zur Förderung von Kindern in den Gemeinden
Mit einer Angebotspflicht für die Gemeinden will die Regierung ein Grundangebot im Kanton gewährleisten, das den Bedürfnissen von Familien entspricht, teilte die St. Galler Staatskanzlei am Freitag mit. Eine entsprechende Gesetzesänderung geht nun in die Vernehmlassung.
Ein in Auftrag gegebener Bericht hält fest, dass für die frühe Förderung sowohl die motorischen, sprachlichen, emotionalen und sozialen Fähigkeiten der Kinder als auch das Umfeld mit Eltern und Bezugspersonen berücksichtigt werden sollen.
Die Prüfung geeigneter Massnahmen zur Förderung von Kindern geht auf den Vorstoss «Abbau von Sprachbarrieren vor dem Schuleintritt» im Kantonsrat zurück. Fehlende sprachliche oder soziale Kompetenzen sollen in den ersten Lebensjahren unter Einbezug der Familien aufgebaut werden.