St. Galler Allianz wehrt sich gegen Erhöhung des Pendlerabzugs
Im Kanton St. Gallen sollen Autopendler in der Steuererklärung künftig bis zu 8000 Franken abziehen können. Dies setzten die Fraktionen von FDP, Mitte-EVP und SVP des Kantonsrats in der Februarsession durch.
In der Schlussabstimmung zur Änderung des Steuergesetzes scheiterte anfangs Mai das von SP, Grünen und GLP lancierte Ratsreferendum. 37 Stimmen sprachen sich dafür aus, 40 wären nötig gewesen.
Erhöhung schaffe Fehlanreize
Nun soll doch noch das Stimmvolk abschliessend über diese Frage entscheiden. Die Allianz «Gleichbehandlung von MIV und ÖV» erklärte am Dienstag in einer Mitteilung, sich dagegen zu wehren, «Autopendlerinnen und Autopendler mit zusätzlichen 15 Millionen Franken pro Jahr zu entlasten». Das habe die Erhöhung des Pendlerabzugs zur Folge und widerspreche «der Gleichbehandlung massiv, wenn für das Auto doppelt so hohe Fahrkostenabzüge zulässig sind wie für den ÖV».
Eine solche Entlastung der Auto-Langstreckenpendler schaffe Fehlanreize und komme einer Subventionierung langer Pendlerstrecken mit dem Auto gleich, so die Argumentation. Der Kantonsrat habe den Volkswillen übersteuert und die Ziele der Raumplanung und des Klimaschutzes missachtet.
Längere politische Diskussion
Über den Fahrkostenabzug in der Steuererklärung gibt es schon länger politische Diskussionen. 2015 war der Betrag im Zusammenhang mit einem Sparpaket auf den Wert eines SBB-Generalabonnements 2. Klasse reduziert worden. Das wurde vom Volk an einer Abstimmung bestätigt, nachdem die SVP das Referendum ergriffen hatte.
Damit gab es bei den Abzügen die gleiche Ausgangslage - unabhängig davon, ob jemand mit dem Auto oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln pendelte. Seit 2016 sind es 4460 Franken.