St. Galler Finanzkommission nimmt Staatsbeiträge unter die Lupe
Grundlage für die Überprüfung der Staatsbeiträge ist eine Auslegeordnung der Regierung. Darin hielt sie fest, welche Handlungsspielräume es für jede einzelne Ausgabe gibt.
Diese Einschätzungen seien von der Finanzkommission am 14. August zusammen mit den zuständigen Regierungsmitgliedern diskutiert worden, heisst es in der Stellungnahme der Regierung zu einem SVP-Vorstoss. Die Finanzkommission habe danach Folgeabklärungen gewünscht. Diese Arbeiten liefen gegenwärtig in den zuständigen Departementen.
Bei einem Teil der Staatsbeiträge handelt es sich um gebundene Ausgaben ohne grossen Spielraum. Teilweise laufen dazu auch Gesetzesarbeiten oder es liegen Vorlagen aus dem Parlament vor. Die Finanzkommission habe deshalb bei zahlreichen Staatsbeiträgen keine direkte Einflussmöglichkeit oder aktuell keinen Handlungsbedarf festgestellt.
Die Überprüfung dauert weiter an. Es sei «noch keine einzelne konkrete Umsetzungsmassnahme beschlossen worden», schrieb die Regierung. Zur Frage eines Sparpakets werde sie sich im Dezember im Zusammenhang mit dem Aufgaben- und Finanzplan (AFP) äussern. Bei Anzeichen für ein strukturelles Defizit werde es Massnahmen geben.