St. Galler Kantonsrat entscheidet über die Höhe des Pendlerabzugs
Ein zentrales Thema der Februarsession ist jeweils der Aufgaben- und Finanzplan (AFP), der zeigt, in welche Richtung sich der Staatshaushalt entwickeln könnte. Prognostiziert sind für die kommenden Jahre hohe Defizite von bis zu 182 Millionen, die bis 2027 auf noch 48 Millionen Franken sinken sollen.
Die Finanzkommission hatte den AFP einstimmig genehmigt. In den Voten dürfte es unter anderem um die Situation der Spitäler gehen, die für die Kommission das grösste finanzielle Risiko darstellen.
Auch ein betragsmässig kleines Thema wird zu reden geben. Die Regierung kündigte nämlich an, 80'000 Franken für die Unterstützung von Viehschauen streichen zu wollen. SVP, Mitte-EVP und FDP haben Widerstand angekündigt.
Neuer Anlauf für das Polizeigesetz
Ein brisantes Themen ist die Behandlung der dritten Motion, mit der die SVP-Fraktion die Hürden für Windenergieprojekte erhöhen wollte. Die Mehrheit des Kantonsrats lehnte im November sowohl den Mindestabstand von 1000 Metern als auch ein Verbot von Windenergieanlagen im Wald ab.
Nun geht es noch um die Frage, ob für die Nutzung der Windenergie ein kantonaler Sondernutzungsplan ausreicht - oder ob dafür eine Planung auf kommunaler Ebene entscheidend ist. Die SVP verlangt, dass dafür die Gemeinden zuständig sind. Die Regierung setzt sich für eine übergeordnete Lösung ein.
Bereits eine längere Vorgeschichte hat das überarbeitete Polizeigesetz. Die Vorlage war in der Junisession 2023 zur Überarbeitung an die Regierung zurückgewiesen worden. Nun liegt die neue Fassung vor. Dazu gibt es eine ganze Reihe von Anträgen der vorberatenden Kommission, in denen Präzisierungen verlangt werden.
Zwei Artikel, die die Regierung neu in die Vorlage aufgenommen hat, sollen zurückgewiesen werden. Es geht darin um die Einführung der automatisierten Fahrzeugfahndung sowie um die Verteilung der Kosten für Polizeieinsätze bei unbewilligten Kundgebungen. Kommt der Antrag durch, wird sich nach den Regierungsratswahlen eine neue Führung im Departement für Sicherheit und Justiz mit dem Thema beschäftigen müssen.
Höhere Abzüge für Autopendler
Ein politischer Dauerbrenner ist im Kanton St. Gallen der Fahrkostenabzug in der Steuererklärung. Als Sparmassnahme wurde der Betrag begrenzt. Der Abzug liegt seit 2016 bei 4460 Franken, unabhängig davon, ob mit dem öffentlichen Verkehr oder mit dem Auto zur Arbeitsstelle gependelt wird. Dies wollen FDP, Mitte-EVP und SVP ändern. Sie setzten mit einer Motion eine Erhöhung des Fahrkostenabzugs für das Auto durch.
In ihrem Gesetzesentwurf schlägt die Regierung eine Steigerung auf 6000 Franken vor. Der vorberatenden Kommission ist dies zu wenig. Sie verlangt einen Erhöhung auf 8000 Franken. Die Regierung wehrt sich dagegen und verweist unter anderem auf erwartete Steuerausfälle von 7,2 Millionen Franken für den Kanton.
Die Grünen wollen die Vorlage bekämpfen. Von einer Erhöhung würden nur 10 Prozent der Steuerpflichtigen profitieren, schrieben sie in einer Mitteilung. Die angebliche Entlastung des Mittelstands sei damit eine Illusion. Die Grünliberalen schlagen die Beschränkung des höheren Pendlerabzugs auf Elektroautos vor.