St. Galler Kantonsrat für Abschaffung des Schutzstatus S
Der Schutzstatus S sei anfällig für Missbräuche, dies zeige die Kontroverse um «angeblich aus der Ukraine stammende Roma», wie es im Standesbegehren heisst. Der Schutzstatus S könne zu einer «Verletzung der Rechtsgleichheit gegenüber Gesuchstellern aus anderen Ländern führen».
Der Bund müsse sofort handeln, verlangten FDP, Mitte-EVP und SVP. Der Schutzstatus S sei rasch aufzuheben und durch ein beschleunigtes Verfahren innerhalb der bestehenden Asylgesetzgebung zu ersetzen.
Die Regierung lehnte die Vorlage ab. Sie warnte «vor einer pauschalen Diskriminierung der Roma». Die Missbrauchsbekämpfung sei ihr ein grosses Anliegen. Deswegen aber gleich den Schutzstatus aufheben zu wollen, sei «nicht adäquat und unverhältnismässig».
Regierung für Anpassungen
Allerdings sprach sich die Regierung für Anpassungen beim Schutzstatus S aus. Sie verwies dabei auf zwei gleichlautende Motionen, die Benedikt Würth im Ständerat und Nicolo Paganini im Nationalrat eingereicht haben.
Die beiden Mitte-Vertreter fordern, dass künftig der Schutzstatus S aberkannt oder nicht mehr wiedererlangt werden kann. Dies soll etwa der Fall sein, wenn eine Person für eine bestimmte Aufenthaltsdauer ausreist, wenn eine Person Rückkehrhilfe bezogen hat oder wenn der Schutzstatus S missbräuchlich erlangt wurde.
Der Bundesrat lehnt dies ab, wie es in der letzte Woche veröffentlichten Stellungnahme heisst. Gegen Missbräuche beim Schutzstatus S werde bereits heute konsequent vorgegangen. Das Anliegen der Motion sei deshalb erfüllt.
Missbrauch soll bekämpft werden
Im Kantonsrat sprachen sich die Fraktionen von SP, Grünen sowie Kantonsrat Ruedi Mattle im Namen der GLP gegen das Standesbegehren aus. Anzeichen für Missbräuche seien zwar tatsächlich erkennbar. Es gelte aber den Missbrauch zu bekämpfen und nicht den Schutzstatus, sagte etwa Ruedi Mattle. Der Kantonsrat trat aber mit 73 gegen 37 Stimmen bei zwei Enthaltungen auf das Standesbegehren ein. Damit wird der Vorstoss dem Bundesparlament vorgelegt.