St. Galler Kantonsrat genehmigt überarbeitetes Polizeigesetz
In der Junisession 2023 hatte der Kantonsrat eine erste Fassung des ergänzten Polizeigesetzes zurückgewiesen. Die vorberatende Kommission, die den entsprechenden Antrag stellte, stützte sich dabei auf ein Gutachten eines Zürcher Büros ab. Es sei «auf eine höhere Bestimmtheit der Normen zu achten», lautete die Vorgabe.
Für den zweiten Anlauf verzichtete die Regierung auf diejenigen Neuerungen, die am meisten Kritik ausgelöst hatten. Für die vorausschauende Polizeiarbeit (Predictive Policing), sei die Zeit noch nicht reif, schrieb die Regierung zur neuen Vorlage.
Präzisierungen verlangt
Auch zur neuen Version gab es in der Kommission Vorbehalte. Sie stellte verschiedene Anträge mit Präzisierungen. Beispielsweise sollten Löschfristen für Einträge in Datenbanken «im Zweifelsfall auf Gesetzesstufe» festgehalten werden.
Zwei Änderungen wollte die Kommission zur Überarbeitung ganz zurückweisen. Beide waren von der Regierung neu in die Vorlage aufgenommen worden: Es geht darin um die Einführung der automatisierten Fahrzeugfahndung sowie um die Verteilung der Kosten für Polizeieinsätze bei unbewilligten Kundgebungen.
Im Rat gab es eine breite Unterstützung für die Anträge der Kommission. Regierungsrat Marc Mächler (FDP), der das Sicherheits- und Justizdepartement nach dem krankheitsbedingten Rücktritt von Fredy Fässler (SP) leitet, erklärte, mit den verschiedenen Anläufen sei nun ein guter Kompromiss gefunden worden. Das Gesetz habe an Gehalt und juristischer Präzision gewonnen.
Die Rückweisung der Vorlagen zur automatisierten Fahrzeugfahndung sowie der Kostenverteilung für Polizeieinsätze war im Rat unbestritten. Mit den beiden Themen wird sich nach den Wahlen eine neue Leitung im Sicherheits- und Justizdepartement beschäftigen.