St. Galler Kantonsrat streicht Alkoholverkaufsverbot in Badis
Noch 1994 hatte die Regierung am Verbot des Alkoholverkaufs in Schwimm- und Strandbädern festhalten wollen. Damals wurden im Kanton St. Gallen verschiedene Deregulierungen umgesetzt, die etwa zur Abschaffung der Prüfung für Wirtinnen und Wirte führte. Beibehalten wurde aber, dass an Gastronomiebetriebe in Badeanstalten kein Patent für den Alkoholausschank erteilt wird.
Ausnahmen gab es nur, wenn die räumliche Trennung vom Badebetrieb sichergestellt war und keine Gäste im Badedress bewirtet wurden. Das Verbot führe zu einem «unnötigen bürokratischen Aufwand für die Badi-Beizli und die Gemeinden», hiess es im Vorstoss der Grünliberalen, der nun zur Aufhebung des Verbots führte.
Die Änderung des Gastwirtschaftsgesetzes wurde am Dienstagvormittag von allen Fraktionen gutgeheissen. Das unnötige Verbot solle gestrichen werden, hiess es etwa.