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St. Galler Reformbewegung fordert Änderungen beim Zölibat

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St. Galler Reformbewegung fordert Änderungen beim Zölibat

22. Februar 2024, 11:07 Uhr
Die Bewegung «Reformen jetzt» wurde im letzten Herbst von St. Galler Katholikinnen und Katholiken gegründet. Bisher wurden vier konkrete Forderungen nach Veränderungen eingereicht.
© KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER
Die Initiative «Reformen jetzt» von St. Galler Katholikinnen und Katholiken hat in einem Vorstoss die Abschaffung des Pflichtzölibats sowie einen fairen Umgang mit Ex-Priestern gefordert. Die Bewegung entstand im September 2023 als Reaktion auf die Studie über den sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche.

Bischof Felix Gmür habe sich im vergangenen Herbst an der Synode in Rom für die Aufhebung des Pflichtzölibats eingesetzt, teilte die Initiative «Reformen jetzt» am Donnerstag mit. Doch erreicht sei damit noch nichts.

Die Bewegung verlangt, «dass die Schweizer Bischöfe mit Nachdruck Ausnahmebestimmungen für die Schweiz einfordern». Der Vorstoss richtet sich an die Leitung der katholischen Kirche der Schweiz. Eine Antwort wird bis Mitte August erwartet. Papst Franziskus habe die Möglichkeit, regionale Sonderbestimmungen zuzulassen, heisst es in der Mitteilung.

«Reformen jetzt» startete im September 2023 in St. Gallen mit einem offenen Brief an das Bistum, der als Zeitungsinserat veröffentlicht wurde. Darin wurden Veränderungen unter anderem bei der Sexualmoral, beim Priesterbild oder in der Personalpolitik verlangt.

Drei Vorstösse seit Oktober

Anfangs Oktober stellten dann Vertreterinnen und Vertreter der Bewegung an einer Medienorientierung zwei konkrete Reformvorstösse vor, die sich an das Bistum St. Gallen richteten. Verlangt wurde ein stärkerer Einbezug der Basis vor einer Bischofswahl sowie mehr Gleichberechtigung zwischen Priestern und nicht-geweihten Theologinnen und Theologen.

Thema der dritten Forderung war dann im November die Respektierung des Privatlebens. Die sexuelle Identität und Orientierung sowie die partnerschaftliche Lebensform dürfe kein Kriterium für eine Anstellung im kirchlichen Dienst mehr sein.

Das Bistum hatte damals reagiert und erklärt, die Bistümer der Deutschschweiz befänden sich in dieser Frage in einem Prozess, «um einen Konsens und gemeinsame Standards zu erarbeiten».

Quelle: sda
veröffentlicht: 22. Februar 2024 11:07
aktualisiert: 22. Februar 2024 11:07