St. Galler Regierung befürwortet Umwandlung der Spitäler in eine AG
Die Regierung hält in ihrer Antwort fest, dass eine allfällige Aktiengesellschaft öffentliche Zwecke verfolgen muss. Die Aktien müssen sich im Besitz der öffentlichen Hand befinden.
Bereits im April hatte der Kantonsrat beschlossen, dass die derzeit vier St. Galler Spitalverbunde auf Anfang 2025 zu einem Spitalverbund zusammengeschlossen werden. Für diesen Schritt benötige der Spitalverbund genügend Zeit, bevor eine weitere grosse Umorganisation erfolge. Die Regierung beantragt deshalb, dass der Entwurf zur Überführung in eine Aktiengesellschaft nicht bereits 2030, sondern erst 2033 vorgelegt werden muss.
Die im Amt für Gesundheitsversorgung vorhandenen Ressourcen würden derzeit vollumfänglich für Spitalplanungsprojekte, die Einführung einer einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen oder für Beschwerde- und Tarifverfahren benötigt.
Bürgerliche Parteien signalisierten Unterstützung
Im Kantonsrat wird die Motion in einer der kommenden Sitzungen beraten. Bürgerliche Parteien hatten zuvor bereits Unterstützung signalisiert.
Der Vorstoss geht auf die vorberatende Kommission zum «Nachtrag zum Gesetz über die Spitalverbunde» zurück. Sie fordert, dass neben dem Spitalverbund auch die Spitalanlagengesellschaft, das Zentrum für Labormedizin und der Psychiatrieverbund je in eine Aktiengesellschaft überführt werden.