News
Regional

St. Galler Regierung wehrt sich gegen maximalen Pendlerabzug

Fahrkostenabzug

St. Galler Regierung wehrt sich gegen maximalen Pendlerabzug

15. Januar 2024, 15:51 Uhr
Der St. Galler Kantonsrat wird voraussichtlich im Februar über die Höhe des Pendlerabzugs entscheiden. (Archivbild)
© KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER
Der Abzug der Fahrkosten in der Steuererklärung ist im Kanton St. Gallen seit längerem umstritten. Im letzten Februar setzten FDP, Mitte-EVP und SVP eine Erhöhung des Abzugs durch. Die Regierung wehrt sich nun gegen den von der zuständigen Kommission verlangten Betrag von 8000 Franken.

Die Vorlage, die voraussichtlich in der kommenden Februarsession beraten wird, hat eine längere Vorgeschichte. Sie beginnt mit dem Entlastungspaket des Kantons von 2013: Damals wurden die Abzüge der Fahrkosten für das Auto reduziert und zwar auf den Wert eines SBB-Generalabonnements (GA) 2. Klasse.

Die Sparmassnahme wurde 2015 vom Volk an einer Abstimmung bestätigt, nachdem die SVP das Referendum ergriffen hatte. Damit gab es bei den Abzügen die gleiche Ausgangslage - unabhängig davon, ob jemand mit dem Auto oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln an die Arbeitsstelle pendelte.

Es blieb nicht lange dabei: Kurz darauf wurde der Abzug der Fahrkosten in einer Steuerrevision bereits wieder um 600 Franken erhöht. Damit sollten den Mehrkosten Rechnung getragen werden, die für «Park & Ride» anfallen. Seit Januar 2020 beträgt deshalb der maximale Abzug in der Steuererklärung 4460 Franken.

Das Thema blieb umstritten. In der Februarsession 2023 setzten FDP, Mitte-EVP und SVP mit einer gemeinsamen Motion gegen den Widerstand von SP, Grünen und GLP einen höheren Abzug der Fahrkosten durch.

Steuerausfälle von 7,2 Million Franken

Die Regierung, die eine Erhöhung abgelehnt hatte, musste eine Vorlage ausarbeiten. Sie schlug eine Steigerung auf 6000 Franken vor. Der Mehrheit der vorberatenden Kommission ging dieser Schritt zu wenig weit. In ihrem Antrag vom 14. Dezember verlangte sie maximal 8000 Franken.

Dagegen wehrt sich nun die Regierung mit einem Gegenantrag. Sie vergleicht: Im Kanton Zürich seien Kosten von 5000 Franken abzugsfähig, im Thurgau und in Appenzell Ausserrhoden 6000 Franken.

Die Erhöhung des Fahrkostenabzugs komme nur denjenigen zugute, die ihren Arbeitsweg im Privatauto zurücklegten, heisst es in der Stellungnahme. Bei einer Höhe von 8000 Franken müsse mit Steuerausfällen von 7,2 Millionen Franken gerechnet werden.

Quelle: sda
veröffentlicht: 15. Januar 2024 15:51
aktualisiert: 15. Januar 2024 15:51