St. Galler Regierung will Besteuerung von Fahrzeugen ändern
Bisher sind im Kanton St. Gallen Elektrofahrzeuge während vier Jahren von der Motorfahrzeugsteuer bereit. Danach wird nur die Hälfte verlangt. Die Folge davon: Weil es immer mehr Elektroautos gibt, reduzierten sich die Steuereinnahmen, die für die Strassenfinanzierung benötigt werden.
Im Kantonsrat waren in letzter Zeit mehrere Vorstösse zum Thema Fahrzeugbesteuerung eingereicht worden, die nun für eine Revision aufgenommen werden. Die Regierung schlägt verschiedene Änderungen vor. Künftig sollen Personenwagen und Motorräder zu 70 Prozent nach Gewicht und zu 30 Prozent nach Leistung besteuert werden.
Entscheidend ist die Energie-Etikette
Weiter wird ein Bonus-Malus-System eingeführt, das ertragsneutral funktioniert. Das bedeutet, dass der Bonus über den Malus finanziert würde. Der neue Massstab wäre die Energie-Etikette des Bundes. So könnten alle Fahrzeuge profitieren, die unabhängig von ihrem Antrieb weniger Schadstoffe ausstossen.
Die vorberatende Kommission ist mit den Neuerungen grundsätzlich einverstanden. Sie beantragt aber, im Gesetzestext auf die Erwähnung von Wasserstoff oder Elektrizität zu verzichten, damit das Anreizsystem «technologieneutral» sei, wie es in der Mitteilung der Staatskanzlei vom Donnerstag heisst.
Weiter verlangt die Kommission, dass E-Bike und Mofas von der Steuer befreit werden. Damit solle die Nutzung der Elektrovelos «finanziell attraktiver» werden.