St. Galler Regierungsratskandidat kontert Amtsmissbrauch-Vorwurf
Neben Christof Hartmann ist ein weiteres ehemaliges Gemeinderatsmitglied angeklagt. Der ursprüngliche Auslöser ist ein Nachbarschaftsstreit um eine Mauer, über die bereits in mehreren Gerichtsverfahren gestritten wurde.
Der Anwalt des klagenden Liegenschaftsbesitzers führte vor Gericht ins Feld, dass die Mauer deutlich in dessen Grundstück ragt und gegenüber der Baubewilligung um 1,7 Meter zu hoch gebaut wurde, was sowohl das St. Galler Verwaltungsgericht als auch das Bundesgericht festgestellt hätten.
Hartmann hatte als damaliger Vizepräsident von Walenstadt 2015 eine Verfügung mit dem Inhalt mitunterzeichnet, dass die Mauer trotz der Gerichtsentscheide nicht zurückgebaut werden müsse.
Der Anwalt des Liegenschaftsbesitzers sprach vor Gericht von «krasser Willkür» und einer «amtsmissbräuchlichen Verfügung» zugunsten des Bauherrn der Mauer. Die Angeklagten seien deshalb des Amtsmissbrauchs schuldig zu sprechen.
Verteidiger argumentiert mit Kollegialprinzip
Hartmanns Verteidiger bezeichnete die Ausführungen der Kläger als «Stimmungsmache» und «reisserische Darstellungen». Diese stünden seit Jahren im Streit mit der Gemeinde.
Der damalige Beschluss sei als Kollegialbehörde gefällt worden. Man wisse aufgrund des Sitzungsgeheimnisses nicht, wie sein Mandant zum gefällten Entscheid stand, beziehungsweise wie er persönlich abstimmte.
Wegen dieses Mehrheitsbeschlusses des Gesamtgemeinderats dürfe man seinem Mandanten nicht Amtsmissbrauch unterstellen und ihn gar deswegen verurteilen. Ausserdem sei die Rechtslage nicht so klar gewesen, wie sie die Kläger darstellten. «Es bleibt kein Raum für eine Verurteilung.»
Gemeindepräsident im Ausstand
Christof Hartmann erklärte in seinem Schlusswort, er sei sich noch heute keiner Schuld bewusst. Den Entscheid des Gemeinderats habe er damals unterzeichnet, da der Gemeindepräsident in den Ausstand trat, weil dieser bereits in ein Verfahren des selben Klägers verwickelt gewesen sei. «Ich hatte nie die Absicht, mir oder jemand anderem einen Vorteil zu verschaffen», erklärte er. Das Kreisgericht wird das Urteil am 22. Januar mündlich eröffnen.
Der 47-jährige Christof Hartmann sitzt für die SVP im St. Galler Kantonsrat. Im Dezember 2023 nominierte ihn die SVP-Delegiertenversammlung für den St. Galler Regierungsrat. Die Wahlen finden am 3. März statt.