St. Galler Regierungsratskandidat wegen Amtsmissbrauch angeklagt
Die Anklage gegen Hartmann ist ein Kapitel eines seit 1998 schwelenden Nachbarschaftsstreits in der Gemeinde Walenstadt. Eine damals erstellte mehrere Meter hohe Stützmauer aus Blocksteinen wich in ihrer Höhe und Position zu stark von den bewilligten Plänen ab, wie die Anklageschrift festhält.
Während Jahren verlangte der Bewohner des Nachbargrundstücks auf juristischem Weg die Korrektur der Mauer. Seine Beschwerde hiess das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen gut. Schliesslich bekam der Nachbar auch vor Bundesgericht recht.
Hartmann unterschrieb Verfügung
Entgegen des Bundesgerichtsentscheids beschloss der Gemeinderat von Walenstadt 2015 in einer Verfügung schliesslich, dass auf die Rückversetzung der Mauer verzichtet werden könne und die Höhenabweichung im Toleranzbereich liege, heisst es in der Anklage weiter.
Jene Verfügung wurde unter anderem vom damaligen Vize-Gemeindepräsident Christof Hartmann unterzeichnet. Damit hat sich dieser gemäss Staatsanwaltschaft wegen Amtsmissbrauch schuldig gemacht. Hartmann muss sich deswegen am Dienstag, 16. Januar, vor dem Kreisgericht Werdeberg-Sarganserland verantworten.
Nominiert für den Regierungsrat
Der 47-jährige Christof Hartmann ist SVP-Politiker und war von 2007 bis 2016 Gemeinderat von Walenstadt. Seit 2011 ist er Mitglied des Kantonsrats.
Im Dezember 2023 nominierte ihn die SVP-Delegiertenversammlung für den St. Galler Regierungsrat. Die Wahlen finden am 3. März 2024 statt.