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St. Galler Staatsanwaltschaft mit steigendem Pendenzenberg

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St. Galler Staatsanwaltschaft mit steigendem Pendenzenberg

18. März 2024, 15:20 Uhr
Kleine Mengen von Cannabis dürfen nicht mehr zur Vernichtung eingezogen werden. Polizei und Staatsanwaltschaft haben deshalb die Praxis angepasst. (Archivbild)
© KEYSTONE/MICHAEL BUHOLZER
In der St. Galler Staatsanwaltschaft ist im letzten Jahr die Zahl der pendenten Fälle angestiegen. Einen grossen Aufwand verursachen jeweils Cyberdelikte. Nun soll dort in einem Pilotprojekt eine Vorauswahl getroffen werden: Es wird vor allem noch dann ermittelt, wenn sich die Täter in der Schweiz befinden.

Für die 250 Mitarbeitenden sei das abgelaufene Jahr durch eine hohe Arbeitsbelastung geprägt gewesen, heisst es in dem am Montag veröffentlichten Geschäftsbericht der St. Galler Staatsanwaltschaft. Die Zahl der Pendenzen habe um knapp 20 Prozent zugenommen. Bei der Jugendanwaltschaft seien es 27 Prozent mehr.

Zu den Gründen gehöre die zunehmende Komplexität der Fälle. Einen Einfluss hätten auch «stetige Gesetzesanpassungen» sowie «die allgemeine Zunahme der Konfliktfreudigkeit». Insgesamt habe sich aber der Eingang von neuen Straffällen auf hohem Niveau stabilisiert.

Triage bei Cyberdelikten

Bei Cyberdelikten sei die Aufklärung wegen der Spurenlage und der Internationalität oft schwierig bis unmöglich. Im ersten Quartal 2024 startete deshalb ein Pilotprojekt, bei dem die eingegangenen Anzeigen zentral auf mögliche Deliktserien überprüft und die Erfolgsaussichten für eine Überführung der Täterinnen und Täter beurteilt werden.

Lediglich bei erfolgversprechenden Fällen würden weitergehende Ermittlungen eingeleitet, heisst es im Bericht. Damit seien beispielsweise Fälle gemeint, bei denen die Täter in der Schweiz und nicht «in erfahrungsgemäss unkooperativen Staaten» zu finden seien. Ziel des Projekts ist eine Entlastung der Mitarbeitenden sowie ein gezielterer Einsatz der Ressourcen.

Auswirkungen auf die konkrete Arbeit haben immer wieder auch wegweisende Gerichtsurteile. So hat das Bundesgericht entschieden, dass geringe Mengen Cannabis (bis zu 10 Gramm) für den Eigenkonsum nicht mehr eingezogen werden dürfen.

Die Staatsanwaltschaft habe deshalb die Polizei angewiesen, geringe Mengen Cannabis grundsätzlich nicht mehr sicherzustellen. Eine Ausnahme sind Jugendliche unter 18 Jahren. Die Abgabe von Betäubungsmitteln an sie ist verboten.

Quelle: sda
veröffentlicht: 18. März 2024 15:20
aktualisiert: 18. März 2024 15:20